Maschinenverordnung 2023/1230: Was Importeure von Maschinen aus China ab 2027 beachten müssen
Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Anders als eine Richtlinie gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Wer Maschinen aus China einführt, sollte vor allem eines wissen: Importeure stehen nun ausdrücklich in der Pflicht.
Was gilt ab wann?
Bis zum 19. Januar 2027 dürfen Maschinen noch nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Eine Maschine, die 2026 bestellt, aber erst 2027 in der EU in Verkehr gebracht wird, fällt unter die neuen Regeln. Im Zweifel klären Sie den Zeitpunkt mit Ihrem CE-Berater.
Was Importeure nach Artikel 13 sicherstellen müssen
Als Einführer gelten Unternehmen mit Sitz in der EU, die eine Maschine aus einem Drittstaat wie China erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen. Sie müssen unter anderem:
- nur konforme Maschinen in Verkehr bringen und vorher sicherstellen, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und die technischen Unterlagen erstellt hat
- prüfen, dass die Maschine die CE-Kennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen beiliegen, darunter die EU-Konformitätserklärung
- dafür sorgen, dass Betriebsanleitung und die vorgeschriebenen Informationen beigefügt sind
- ihren Namen, ihre Postanschrift, Website und E-Mail-Adresse (oder eine andere digitale Kontaktmöglichkeit) auf der Maschine, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angeben
- bei Zweifeln an der Konformität die Maschine nicht in Verkehr bringen bzw. unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und den Behörden auf begründetes Verlangen die Unterlagen zum Konformitätsnachweis bereitstellen
Wer eine Maschine unter eigenem Namen vertreibt (OEM-Ware), übernimmt in der Regel zusätzlich die Pflichten des Herstellers.
Das Problem bei Maschinen aus China
Als Importeur müssen Sie „gewährleisten", dass die Maschine konform ist. Vom Schreibtisch aus sehen Sie aber nur Papier. Eine Konformitätserklärung ist ein Dokument. Ob die Maschine, die im Werk steht, zu diesem Dokument passt, zeigt sich erst vor Ort.
Auch die österreichische Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass ein CE-Zeichen oder einzelne Zertifikate beim Maschinenimport aus China häufig nicht genügen und die gesamte Dokumentation betrachtet werden sollte.
12 Prüfpunkte für Maschinen aus China
Diese Liste ersetzt keine Konformitätsbewertung und keine Rechtsberatung. Sie hilft aber, Lücken früh zu erkennen.
Im Angebotsstadium (Unterlagen)
- EU-Konformitätserklärung schon mit dem Angebot anfordern, nicht erst zur Lieferung.
- Modellbezeichnung in Angebot, Konformitätserklärung, Typenschild und Dokumentation vergleichen. Sie muss überall übereinstimmen.
- Prüfen, ob die Konformitätserklärung vollständig ist: Hersteller mit Anschrift, Maschinenbezeichnung, genannte Rechtsvorschriften und Normen, Unterschrift. Für Maschinen, die ab 2027 in Verkehr kommen, gehört die Maschinenverordnung hinein.
- Foto des Typenschilds mit CE-Kennzeichnung anfordern: dauerhaft angebracht, lesbar, passend zu den Unterlagen.
- Betriebsanleitung vorab sichten, auch auf Sprache (Vorgaben des Einsatzlandes) und Vollständigkeit.
- Prüfberichte und Zertifikate richtig einordnen: Sie können Hinweise geben, ersetzen aber weder die Konformitätserklärung noch das Konformitätsbewertungsverfahren.
Vor Ort im Werk
- Die tatsächlich gebaute Maschine mit Typenschild und Unterlagen abgleichen: Modell, Seriennummer, technische Daten.
- Prüfen, ob Schutzeinrichtungen und Not-Halt vorhanden sind und zur Betriebsanleitung passen (Sichtprüfung, keine Risikobeurteilung).
- Funktionstest bzw. Probelauf und Messung kritischer Maße nach Zeichnung und Spezifikation.
- Typenschild, CE-Kennzeichnung und Auffälligkeiten mit Foto und Video dokumentieren.
- Prüfprotokolle und Zertifikate im Original einsehen.
- Alles in einem schriftlichen Bericht festhalten: Abweichungsliste, Bildmaterial, klare Freigabeempfehlung.
Was eine Prüfung vor Ort leistet — und was nicht
Eine Prüfung vor Ort gleicht Maschine und Unterlagen ab, deckt Abweichungen auf und liefert Ihnen belastbare Nachweise in Form von Bericht, Fotos und Video. Sie ersetzt aber keine Konformitätsbewertung durch den Hersteller oder eine Benannte Stelle. Die EU-Konformitätserklärung stellt der Hersteller aus, und er trägt die Verantwortung dafür.
Für Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und Rechtsfragen sind CE-Berater die richtigen Ansprechpartner. Ich ergänze das um die Prüfung direkt im Werk, auf Chinesisch und ohne Informationsverlust durch Übersetzung.
Sie importieren eine Maschine aus China oder planen es? Schicken Sie mir Maschinentyp, Region des Herstellers und Zeitrahmen. Ich sage Ihnen, was sich vor Ort prüfen lässt.
Gespräch vereinbaren →Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: 6. Oktober 2026.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, insbesondere Artikel 13 (Pflichten der Einführer); WKO Österreich, Checkliste „Import von Maschinen und Fahrzeugen aus China".